Was ist und bedeutet ein Wertpapier?
Die staatliche Rente ist auf dem absteigenden Ast. Mit ihr ist eine ausreichende Altersvorsorge, aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland zu Ungunsten des Verhältnisses von Anzahl der Rentner zu Zahl der Steuerzahler, nicht mehr garantiert. Wenn eine Einzelhandelskauffrau nach jetzigem Stand bei Antritt ihres Rentenalter monatlich nur 300 Euro Rente nach über 40 Jahren ununterbrochener Arbeit bezieht, dürfte jedem Bürger klar sein, dass in der heutigen Situation eine private Altersvorsorge vonnöten ist, soll der persönliche Rentenantrag nicht zum Antrag für Sozialhilfe verkommen.
Darüber hinaus verschärft die Inflationsrate die ohnehin schon problematische Situation noch zusätzlich. Als Ausweg aus diesem Dilemma eignet sich zum Beispiel das Investieren in Wertpapieren. Das Investieren in Wertpapiere machte in Deutschland seit den 70er Jahren zwar eine positive Entwicklung, aber dennoch gilt der Wertpapiermarkt hierzulande gegenüber dem Krösus USA als unterentwickelt und noch stark ausbaufähig. Viele Deutsche beschäftigen sich mit dieser Möglichkeit aus Geld mehr Geld zu machen nicht oder nur am Rande. Ein Wertpapier ist eine Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft wird. Um das Recht geltend zu machen, ist der Besitz dieser Urkunde notwendig. Das Besondere am Wertpapier ist allerdings, dass der Besitz an dieser übertragbar ist. Ohne Nachweis der Urkunde, ist das darin verbriefte Recht nichtig. Wertpapiere können vier verschiedene Typen von Rechten geltend machen. Bei Fonds-Wertpapieren oder Kapitallebensversicherungen sind es Forderungsrechte. Das sind Rechte, die Geld aus Sparheften oder Anleihen fordern. Bei Aktien hingegen sind es Beteiligungsrechte sind Stimm- und/ oder Vermögensrechte. Außerdem könnten Wertpapiere auch Sachenrechte verkörpern, die Schuldbriefe geltend machen, wie beispielsweise auf ein Eigentumsrecht an einem Grundstück.
Als letztes können sie auch Optionsrechte dokumentieren. Somit sind Wertpapiere vereinfacht ausgedrückt Bescheinigungen für Anlagen. Durch den Charakter der Verbriefung bei Wertpapieren sind sie von Beweisurkunden oder Legitimationsurkunden abzugrenzen. Eine Quittung und ein Schuldschein oder eine Garderobenmarke sind daher keine Wertpapiere. Desweiteren sind Gutscheine von Kaufhäusern – da sie nicht kraftlos erklärt werden können -, Geldnoten und Pässe – wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters – keine Wertpapiere. Allerdings wird oftmals erst im konkreten Fall klar, was als einfache Legitimationsurkunde oder als Wertpapier Geltung hat. Dies hängt vom Willen des Austellers und von der Verkehrsauffassung ab. So sind Eintrittskarten fürs Kino wiederum Wertpapiere, und keine einfachen Legitimationsurkunden, da sie unabhängig vom Einlösenden das Recht auf eine entsprechende Leistung verkörpern. Diese weite Definition dieses Wertpapierbegriffs, welche von Brunner bestimmt wurde, gilt heute weitestgehend als herrschend. Brunner formulierte es so: „Ein Wertpapier ist eine Urkunde, in der ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist.“
Genau jene, leicht umformulierte Definition findet sich auch im schweizerischen Obligationsrecht wieder. Der enge Wertpapierbegriff beschränkt sich dagegen darauf, dass Wertpapiere nur diejenigen Urkunden sind, die nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragbar sind. Wertpapiere haben einen charakteristischen Aufbau. Sie bestehen in der Regel aus dem Mantel, welches die Urkunde selbst ist, dem Bogen, welches wiederum aus der Gänze der Kupons besteht, und dem Erneuerungsschein. Der Erneuerungsschein bemächtigt dem Inhaber des Wertpapiers bei Abgabe bei einer Zahlstelle einen neuen Bogen zu erhalten. Oftmals ist er allerdings direkt im Bogen als besonderer Abschnitt integriert. Neben diesen Bestandteilen besitzen Wertpapiere im deutschen Börsenhandel auch eine Kennzeichnung. Diese wird durch die International Securities Identification Number, oder offiziell mit ISIN abgekürzt, dargestellt. Diese zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination setzt sich aus dem Ländercode – für Deutschland ist dies zum Beispiel DE – der nationalen Kennnummer (NSIN) und der Prüfziffer zusammen. Bevor die ISIN eingeführt wurde, wurden Wertpapiere in Deutschland mit Hilfe der WKN, eine sechsstellige Nummer, klassifiziert. Allerdings ist diese immer noch existent, sofern sie vor dem 22.04.2003 vorhanden war, und steht – mit Nullen aufgefüllt – in der Spalte der NSIN.