Wechsel in Lohnsteuerklasse 6

Der Wechsel in die Lohnsteuerklasse 6 ist in jedem laufenden Jahr jeweils zum 30. November oder für das folgende Jahr vor dem 1. Januar möglich. Dieser Steuerklassenwechsel kann bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden, wie zum Beispiel bei dem Einwohnermeldeamt oder bei dem Finanzamt. Zu den benötigten Unterlagen für den Steuerklassenwechsel zählt neben dem Personalausweis auch die aktuelle Lohnsteuerkarte.

Bei verheirateten Steuerzahlern müssen bei dem Wechsel einer Steuerklasse zudem beide Partner bei der Behörde anwesend sein, damit der Lohnsteuerklassenwechsel durchgeführt werden kann. Denn dazu wird das Einverständnis und somit auch die Unterschrift von beiden Ehepartnern benötigt. Jedoch kann der Wechsel in die Lohnsteuerklasse 6, wie auch in jede andere Steuerklasse, nur einmal im Jahr vorgenommen werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich vor dem Wechsel der Steuerklasse diese genauestens zu berechnen, damit sichergestellt werden kann, dass sich der Wechsel in finanzieller Hinsicht auch für den jeweiligen Steuerzahler lohnt. Die Wahl der Steuerklasse wird auf der Lohnsteuerkarte von dem Steuerzahler vermerkt. Anhand dieser Steuerklasse wird die Lohnsteuer berechnet. Somit wirkt sich die jeweilige Lohnsteuerklasse direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer aus und kann somit die zu zahlende Einkommensteuer reduzieren oder auch erhöhen. Jedoch ist es für den Steuerzahler nicht möglich, eine beliebige Steuerklasse zu wählen.

Die möglichen Steuerklassen, welche dem Steuerzahler zur Wahl stehen, richten sich zum Beispiel nach der Anzahl der Kinder oder nach dem jeweiligen Familienstand, zum Beispiel ob der Steuerpflichtige verheiratet ist, verwitwet oder geschieden ist. Ein Steuerzahler mit Kindern erhält zum Beispiel einen Freibetrag auf die zu zahlende Einkommensteuer eingeräumt. Dieser Freibetrag wirkt sich für den Steuerzahler steuerentlastend aus. Die Wahl der Steuerklasse ist insbesondere bei verheirateten Paaren möglich. Denn Ehepaare können bei der Zuteilung der Steuerklasse wählen, ob die zu zahlenden Steuern anhand der getrennten Besteuerung oder anhand der gemeinsamen Besteuerung berechnet werden soll. Durch die Wahl der getrennten Besteuerung kann in vielen Fällen die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer gesenkt werden. Dies ist insbesondere in den Fällen so, wenn ein Steuerzahler in einer Ehe aufgrund eines geringen Einkommens besonders wenig Steuern zu zahlen hat. Daneben lohnt sich die getrennte Besteuerung häufig auch für selbständig tätige Steuerzahler. Diese haben die Möglichkeit, den Verlust bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung mit anzugeben. Bei der Steuerklasse 6 handelt es sich um eine Steuerklasse, welche für Arbeitnehmer mit einer zweiten Beschäftigung in Frage kommt. Dabei bleibt es dem Arbeitnehmer selbst überlassen, welche Lohnsteuerkarte er bei welchem Arbeitgeber abgibt.