Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?
Die Kreditbesicherung ist für jede Bank ein sehr wichtiges Thema, denn schon aufgrund ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Banken dazu verpflichtet, mit den verliehenen Kundengeldern gewissenhaft und sorgsam umzugehen. Damit ist unter anderem auch gemeint, dass die Bank Gelder nur an Personen oder Unternehmen verleihen darf, wenn die planmäßige Rückzahlung des Kapitals sehr wahrscheinlich ist.
Da man aber generell auch bei Kunden mit einer guten Bonität nicht verhindern kann, dass auch hier Zahlungsausfälle entstehen können, werden oftmals Kreditsicherheiten genutzt. Diese dienen dann im Fall der Fälle dazu, den entstandenen Zahlungsausfall zu kompensieren. In der Regel erhält die Bank das volle Verwertungsrecht an der jeweiligen Sicherheit, wenn der Kunde seine Kreditraten nicht mehr zahlen kann. Es gibt verschiedene Kreditsicherheiten, die je nach Art des Kredites und Kreditsumme zum Einsatz kommen können. Fast immer muss der Kunde dann eine Sicherheit stellen, wenn der Kredit zur Finanzierung einer Immobilie gedacht ist. Die erste und weitaus häufigste Wahl ist dann bezüglich der Kreditbesicherung die Grundschuld. Diese Grundschuld wird in das jeweilige Grundbuch eingetragen und berechtigt die Bank dazu, sich aus der Immobilie als Sicherheit zu bedienen, falls der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann, also nicht mehr dazu in der Lage ist, die Kreditraten zu zahlen. Wenn es sich nicht um einen Immobilienkredit, sondern um ein anderweitiges Darlehen handelt, dann stehen noch weitere Kreditsicherheiten im Vordergrund, so zum Beispiel die Abtretung von Forderungen. Was zunächst etwas abstrakt klingen mag, ist in der Praxis meistens nichts anderes, als dass eine Kapitallebensversicherung als Kreditbesicherung an die Bank abgetreten wird.
Auch in dem Fall erhält die Bank das Verwertungsrecht, denn sie wird während der Kreditlaufzeit praktisch der Vertragsinhaber und könnte dann im „Schadensfall“ von der Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen. Ein ähnliches Verfahren gibt es auch dann, wenn Sparguthaben oder auch Wertpapiere als weitere Art der Kreditbesicherung verwendet wurden. Nur wird die Bank in diesem Fall nicht direkt die Gläubigerin der Guthaben/Forderungen, sondern der Kunde darf lediglich nicht mehr ohne die Erlaubnis der Bank über seine Sparguthaben oder Wertpapierbestände verfügen. Weitere mögliche Kreditsicherheiten sind noch die Sicherungsübereignung, natürlich die gerne genutzte Bürgschaft oder auch eine Restkreditversicherung, auch wenn diese von vielen Banken nicht als „echte“ Kreditsicherheit betrachtet wird. Das gilt ebenso für die Abtretung von Bezügen, denn in vielen Fällen ist das verlorene Gehalt durch Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit der Grund dafür, dass die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können. Und wo kein Gehalt mehr vorhanden ist, kann auch keine Gehaltspfändung vorgenommen werden.