Wofür berechnet die Bank Avalprovisionen?

Avalprovisionen fallen als Bezahlung für eine Bürgschaft an, welche seitens einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde. Sehr häufige Bürgschaften im Bereich gewerblicher Geschäftsbeziehungen sind die Gewährleistungsbürgschaft sowie die Kreditbürgschaft. Handwerker und andere mit der Errichtung von Bauten beauftragte Unternehmen haften im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht für während der Gewährleistungsfrist auftretende Schäden; zur Durchsetzung ihrer Forderung dürfen sie fünf Prozent der Rechnungssumme bis zum Ende dieser Frist einbehalten, sofern der Auftragnehmer keine Gewährleistungsbürgschaft nachweisen kann.

Mit dieser Bürgschaft verpflichtet sich die Bank oder die Versicherung, Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber zu leisten, sofern der Betrieb seiner gesetzlichen Nachbesserungspflicht nicht nachkommt. Die Kreditbürgschaft dient dazu, einem Unternehmen die für Investitionen erforderliche Darlehensaufnahme zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden in jedem deutschen Bundesland Bürgschaftsbanken gegründet, welche Firmen eine Bürgschaft für Kredite anbieten, damit diese als kreditwürdig eingestuft werden. Die von einer Bürgschaftsbank ausgestellte Bürgschaft gilt als erstklassige Kreditsicherheit. Bankbürgschaften können auch von privaten Kunden in Anspruch genommen werden, am häufigsten erfolgt dieses bei der Stellung von Mietsicherheiten. Die Höhe einer Mietbürgschaft unterliegt ebenso wie eine Mietkaution der gesetzlichen Obergrenze von drei Kaltmieten. Für den Mieter bedeutet eine Mietbürgschaft zwar, dass er den Betrag der Mietsicherheit nicht aufbringen muss; jedoch zahlt er die anfallenden Avalprovisionen, während eine tatsächlich hinterlegte Kaution seitens des Vermieters verzinst werden muss.

Die Bank berechnet eine Avalprovision als finanziellen Ausgleich für das von ihr übernommene Risiko. Dieses besteht darin, dass sie gegenüber dem Gläubiger zur Zahlung verpflichtet ist, wenn der Kunde des Bürgschaftsvertrages seinen Verpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt. Des Weiteren dienen die berechneten Avalprovisionen der Finanzierung der Kosten, welche der Bank im Rahmen der Abwicklung der Bürgschaft entstehen. Nicht zuletzt muss die Bank von ihr übernommene Bürgschaften teilweise durch Eigenkapital decken, wobei die prozentuale Deckungssumme deutlich geringer als bei gewöhnlichen Krediten ausfällt. Zusätzlich zur vierteljährlichen oder jährlichen Avalprovision kann die Bank eine einmalige Bearbeitungsgebühr berechnen. Bei landeseigenen Bürgschaftsbanken sind die Avalprovisionen für als besonders förderungswürdig eingestufte Projekte häufig vergünstigt. Während die landeseigenen Bürgschaftsbanken die Höhe der von ihnen berechneten Avalprovisionen im Internet veröffentlichen, fehlt eine entsprechende Angabe im Preis- und Leistungsverzeichnis fast aller Geschäftsbanken. Die Ursache für die Nichtnennung der Avalprovisionen im Preisaushang besteht darin, dass die Bank die Höhe der anfallenden Gebühren für jeden Einzelfall gesondert mit ihrem Kunden aushandelt, wobei neben dem Wesen der Bürgschaft die Bonität des Kunden einen starken Einfluss auf die Höhe der berechneten Avalprovisionen ausübt.