Wohnriester als Variante der Riesterrente
Viele Verbraucher nutzen bereits die staatliche Förderung in Form der Riester-Rente, die es seit mittlerweile rund zehn Jahren gibt. Die meisten Kunden entscheiden sich in dem Zusammenhang für einen Riester-Sparvertrag, wie zum Beispiel für einen Banksparplan oder für einen Fondssparplan, der bestimmte Riesterfonds beinhaltet. Auch die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, die staatlichen Zulagen in einen Sparvertrag einzubinden. Es gibt aber seit einiger Zeit auch noch eine weitere Möglichkeit, auf welche Art und Weise staatliche Zulagen genutzt werden können.
Das Schlagwort lautet in diesem Zusammenhang Wohnriester und ist eine spezielle Variante der Riester-Rente. Der Name kommt daher, weil im Zuge des Wohnriesters das private Wohneigentum gefördert werden soll. Es gibt praktisch zwei Möglichkeiten und Varianten, wie das Wohnriester genutzt werden kann. Zunächst einmal können Verbraucher einen speziellen Wohnriester-Bausparvertrag abschließen, der dazu dienen soll, das Sparguthaben und erhältliche Bauspardarlehen zum Zwecke der Immobilienfinanzierungen zu nutzen. Dabei muss jedoch im Vordergrund stehen, eine private Immobilie erwerben zu wollen. In diesem Fall kann der Bausparvertrag durch die staatlichen Zuschüsse gefördert werden, also definitiv durch die Grundzulage und bei vorhandenen Kindern ebenso durch die Kinderzulage. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Riesterzulagen im Zuge des Wohnriesters direkt zur Tilgung eines bereits vorhandenen Immobiliendarlehens zu nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Immobilienkredit aufgenommen wurde, um privates Wohneigentum zu finanzieren.
Zur Finanzierung von gewerblich genutztem Wohneigentum ist die Förderung allerdings nicht gedacht. Im Zuge des Wohnriesters ist es ebenfalls möglich, einen bisher auf ganz normale Art und Weise genutzten Riestersparvertrag unschädlich aufzulösen. Unschädlich auflösen bedeutet, dass der Kunde die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen nicht zurückzahlen muss, was bei einer normalen vorzeitigen Auflösung stets der Fall wäre. Wird das Guthaben, welches sich bereits angesammelt hat, jedoch zur Tilgung eines Hypothekendarlehens verwendet, so zieht die vorzeitige Verfügung keine negativen finanziellen Konsequenzen nach sich. Wohnriester ist insgesamt betrachtet also eine sehr gute Möglichkeit, wie in eine Immobilienfinanzierung staatliche Zulagen eingebunden werden können. Natürlich ist stets zu empfehlen, sich zunächst genau zu informieren, ob diese Riestervariante die beste Lösung ist oder man sich vielleicht doch für einen gewöhnlichen Riestersparvertrag entscheidet.