Zusatz-Pflegeversicherungen im Testvergleich
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht und dementsprechend müsste eigentlich jeder Bundesbürger auch in eine Pflegekasse einzahlen. Die Pflegeversicherungen lassen sich in die privaten und gesetzlichen Versicherungen unterteilen. Darüber hinaus gibt es noch Zusatz-Pflegeversicherungen, die dem ergänzenden Versicherungsschutz dienen. Insbesondere die gesetzliche Pflegeversicherung wird häufig als Teilkasko-Versicherung bezeichnet, denn sie deckt im Pflegefall nicht alle Kosten.
Aber auch im Bereich der privaten Pflegeversicherung werden nicht alle im Pflegefall anfallenden Kosten übernommen. Das liegt vor allen am demografischen Wandel, denn es gibt bereits jetzt immer mehr ältere und zugleich pflegebedürftige Menschen. Dieser Trend wird sich in der Zukunft noch fortsetzen. Zugleich steigt die Lebenserwartung, sodass davon auszugehen ist, dass auch immer mehr Senioren auf Pflegeleistungen im Alter angewiesen sein werden. Dadurch steigen die Kosten für die Pflegekassen unverhältnismäßig an. Durch die Beiträge der Versicherten lassen sich diese nicht mehr decken. Wie hoch die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind, hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab und ob eine Demenz diagnostiziert wurde. Die anfallenden Kosten werden aber in der Regel nur anteilig übernommen, sodass der Versicherte einen großen Teil aus eigener Tasche bezahlen muss. Deshalb kann der Abschluss einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung sinnvoll sein. Diese wird in unterschiedlichen Varianten angeboten. Zur Auswahl stehen in erster Linie Pflegetagegeld- und Pflegerenten-Zusatzversicherungen. Daneben gibt es noch eine Pflegekostenversicherung. Mit der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte im Pflegefall einen vorher vereinbarten Geldbetrag je Kalendertag der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt.
Versicherte einer Pflegerentenversicherung erhalten im Bedarfsfall hingegen eine monatliche Rente. Auf den ersten Blick erscheinen die Leistungen der beiden Versicherungsarten relativ gleich, denn in beiden Fällen erfolgt die Auszahlung monatlich. Allerdings gibt es grundlegende Unterschiede zu beachten. Zu diesen zählt insbesondere, dass die Pflegetagegeldversicherung von Krankenkassen angeboten wird und die Pflegerentenversicherung von Lebensversicherern. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird kein Guthaben gebildet und die monatliche Versicherungsprämie ist Schwankungen unterlegen. Bei Kündigung hat der Versicherte keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Beiträge. Die Pflegerentenversicherung zeichnet sich durch konstante Beiträge aus. Sie sieht bei Kündigung vor, dass der Kunde einen Rückkaufwert erhält. Dies ist möglich, da mit den Beiträgen Guthaben gebildet wird. Durch Überschussbeteiligungen ist es möglich, dass sich das Guthaben bzw. die Leistungen noch erhöhen. Die Pflegekostenversicherung sieht hingegen vor, dass die tatsächlich anfallenden Kosten gezahlt werden. Die Leistung wird demnach in Kombination mit der vorhandenen Pflegeversicherung berechnet.